Ratgeber Objektleuchten

14 Prozent des gesamten Stromverbrauches der Schweiz fliesst in die Beleuchtung; Das sind 7 Milliarden kWh pro Jahr beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Franken. Der grösste Teil des Beleuchtungsstromes wird im Dienstleistungssektor verbraucht: 60% des Lichtstromes entfallen auf Bürohäuser, Läden, Schulen und ähnliches. Im Gegensatz zu anderen Verbrauchergruppen (Büro- und Unterhaltungselektronik, Haushaltgeräte) macht bei der Beleuchtung der Kostenanteil Energie den grössten Brocken am Gesamtvolumen aus, nämlich rund 40%. Neben den Energiekosten fallen die Anschaffungskosten für neue Leuchten mit rund 700 Millionen Franken pro Jahr vergleichsweise niedrig aus. Der gesamte Lichtmarkt beläuft sich auf knapp 3 Milliarden Franken pro Jahr.

Checkliste

  • Kaufen Sie Leuchten, die für steckbare Leuchtstofflampen (röhrenförmig oder kompakt) konzipiert sind. Die zugehörigen Lampen weisen generell Energieeffizienzklasse A oder B auf.
  • Ebenso effizient sind LED-Leuchten. Es gibt bereits in allen Leuchtenkategorien Modelle mit LED-Leuchtmittel oder auch Kombinationen - z.B. Leuchtstofflampe für indirekte / LED für direkte Beleuchtung. LED sind besonders geeignet für gerichtete Beleuchtung wie Spots oder Schreibtischbeleuchtung.
  • Hochwertige elektronische Vorschaltgeräte eliminieren alte Nachteile der "Neonröhren": kein Flackern beim Einschalten, kein Flimmern im Betrieb, stufenlose Lichtregelung möglich.
  • Für Spotbeleuchtungen gibt es gute Alternativen zu ineffizienten Halogenglühlampen: Metalldampflampen benötigen rund 5-mal weniger Strom. Das bedeutet in Läden, Restaurants und Ausstellungsräumen auch 5-mal weniger Abwärme. Mit Metalldampflampen lässt sich also ein besseres Raumklima schaffen und die Leistung der Klimaanlagen reduzieren.

Tech-Wegweiser

Der im Volksmund fälschlicherweise verwendete Begriff der Lampe bezeichnet die Lichtquelle, also die Birne, und nicht den Leuchtkörper. Letzterer nennt man korrekt Leuchte. Diverse Lampentypen benötigen für den Betrieb ein Vorschaltgerät oder Transformator. Die Betriebsgeräte wandeln den Netzstrom so um, dass er von der Lampe verwendet werden kann.

  • Die Lampe nimmt elektrische Leistung aus dem Stromnetz auf und wandelt den Strom in Licht um. Die von einer Lampe abgegebene Lichtmenge nennt man Lichtstrom. Das Verhältnis von aufgenommener Leistung und abgegebenem Lichtstrom ist die Energieeffizienz einer Lampe.
    Elektrische Leistung Einheit: Watt
    Lichtstrom Einheit: Lumen
    Energieeffizienz oder Lichtausbeute Einheit: Lumen pro Watt

    Je höher die Lichtausbeute, desto effizienter ist die Lampe.

  • Lichtquellen können verschiedene Lichtfarben aufweisen. Während handelsübliche Glüh- und Halogenglühlampen im allgemeinen ein warmweisses Licht abgeben, gibt es bei Energiespar- und Fluoreszenzlampen verschiedene Lichtfarben im Sortiment.

     

    Lichtfarbe Farbtemperatur Verkaufs-Bezeichnung
    Tageslichtweiss 5000 bis 6000 Kelvin 850 und 860
    Neutralweiss 4000 Kelvin 840
    Warmweiss 3000 Kelvin 830
    Extra warmweis 2700 Kelvin 827

 

  • Die Qualität der Farbwiedergabe wird in Stufen angegeben. Alle Glüh- und Fluoreszenzlampen erreichen heute die Qualitätsstufe sehr gut. Innerhalb dieser höchsten Stufe sind die Glühlampen an oberster Stelle. Der Abstand zur besten Fluoreszenzlampe ist jedoch so gering, dass selbst Fachleute keinen Unterschied bei der Farbwiedergabe mehr feststellen können.
  • Seit einiger Zeit ist eine neue Generation von röhrenförmigen Leuchtstofflampen auf dem Markt. Die Lampen mit der Bezeichnung T5 (bezeichnet 5 Zoll oder 16 mm Röhrendurchmesser) haben eine noch bessere Lichtausbeute, wie die verbreiteten Röhren mit 26 mm Durchmesser. Die Lampen lassen sich jedoch nicht in herkömmliche Leuchten einsetzen, da sie abweichende Baulängen aufweisen. Sie sind nur mit elektronischen Vorschaltgeräten betreibbar.

Entsorgung

Seit 1. August 2005 gilt für Leuchten und Leuchtmittel eine kostenlose Rücknahmepflicht aller Verkaufsstellen. Zur Finanzierung des Recyclings wird ab diesem Datum beim Verkauf neuer Produkte eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) erhoben. Somit können und sollen alle alten Leuchten nur noch via Verkaufsstellen entsorgt werden.
Die Rücknahmepflicht umfasst insbesondere Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (so genannte Neonröhren) aber auch Speziallampen wie z.B. Quecksilberdampflampen, LED-Lampen oder Röhren aus Solarien. Die Recycling- und Rücknahmepflicht gilt jedoch nicht für die normalen Glühbirnen und Halogenglühlampen. Diese können weiterhin über den Haushaltkehricht entsorgt werden.

 

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Publikationen

Normen und Labels

Organisationen

  • BFE Bundesamt für Energie, Bern
  • S.A.F.E. Schweizerische Agentur für Energieeffizienz, Zürich
  • SLRS Stiftung Licht Recycling Schweiz, Bern
  • SLG Schweizerische Licht Gesellschaft, Bern
  • FVB Fachverband der Beleuchtungsindustrie, Zürich

Links

 

01/2012 Geilinger/Gasser