Ratgeber WohnleuchtenVier Prozent des schweizerischen Stromverbrauchs wird für die Beleuchtung im Haushalt verwendet. Das sind 2'400 Mio. kWh oder rund 480 Mio. Franken pro Jahr. Die Zahl der Lampen hat sich in den Schweizer Haushalten in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Im Schnitt brennen heute 24 Lampen in jeder Wohnung. Mit einer durchdachten Einrichtung und dem Ausschöpfen aller Sparmöglichkeiten können Sie bis zu 80% an Energie und Stromkosten für die Beleuchtung einsparen.
Fachjargon: Lampe und LeuchteIm Fachjargon wird nur das Leuchtmittel als Lampe bezeichnet (z.B. Glühlampe) und der ganze Leuchtkörper heisst Leuchte (z.B. Tischleuchte). Checkliste
Spezialinfo LED-LeuchtenLED ermöglichen ganz neues Leuchten-Design. Das gerichtete LED-Licht eignet sich speziell gut für die Beleuchtung von Esstisch und Bürotisch, für Leseleuchten und Spots. Die LED werden fix in die Leuchten eingebaut, d.h. der Lampenwechsel entfällt. Es werden Lebensdauern von 20 bis 50 Jahren angegeben. Vorläufig bleibt allerdings die Frage offen, ob defekte Elektronik und LED am Ende der Lebensdauer ersetzt werden können, oder ob die ganze LED-Leuchte entsorgt werden muss (Entsorgung & Recycling). Auf Topten finden Sie eine grosse Auswahl an Wohnleuchten mit LED. Tipp: Klicken Sie auf die Zeilenbeschriftung Lampentyp, um alle LED-Leuchten nebeneinander in der Liste zu sehen. Lesen Sie zudem den Abschnitt über Lichtfarbe und Farbwiedergabe im Tech-Wegweiser. Übersicht Leuchtmittel
Tech-WegweiserLichtfarbe und FarbwiedergabeIm Heimbereich gelten warmweisse Lichter aus Gewohnheit als angenehm. Für den Arbeitsplatz und in südlichen Ländern wird wiederum kaltweisses Licht vorgezogen. Das Licht von Glühlampen und Halogenlampen ist immer warmweiss, bei LED und Leuchtstofflampen gibt es hingegen eine breite Auswahl an Lichtfarben. Dies sollte beim Kauf beachtet werden, denn vor allem wenn in einem Raum vorwiegend Glühlampen im Einsatz sind, kann kaltweisses LED- oder Leuchtstofflampen-Licht bläulich und steril erscheinen. Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben oder mit den letzten beiden Ziffern eines 3-stelligen Codes. Verbreitet ist auch die Angabe "warmweiss / warm white" bzw. "tageslichtweiss / kaltweiss / daylight / cold white". Einige Beispiele sind:
Ein zweites wichtiges Merkmal ist die Farbwiedergabe. Sie beschreibt, wie natürlich Farben aussehen in künstlichem Licht. Die Farbwiedergabe wird mit dem Index Ra (oder englisch CRI) angegeben. Werte ab 77 sind gut, der beste Wert ist 100. Die Farbwiedergabe wird im 3-stelligen Code mit der ersten Ziffer angegeben. Die Farbwiedergabe ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim LED-Licht. Das zeigen auch Messungen von Topten. Von 77 LED-Leuchten hatte jede Dritte eine weniger als gute Farbwiedergabe (gemessen 2011). Bis jetzt gibt es keine Deklarations-Vorschriften für die Farbwiedergabe bei LED-Leuchten und bei LED-Lampen muss die Farbwiedergabe lediglich auf dem Internet angegeben werden, nicht aber auf der Verpackung. Topten.ch listet nur LED-Leuchten mit guter Farbwiedergabe.
Warmweisses LED-Licht mit guter Farbwiedergabe hat es etwas schwerer, höchste Effizienz zu erreichen. Es ist nämlich so, dass LED-Licht energieeffizienter ist, je kälter die Lichtfarbe ist. Tageslichtweisse LED haben eine rund 25% bessere Lichtausbeute (Lumen pro Watt) als warmweisse LED mit 3000 Kelvin. Dasselbe gilt für die Farbwiedergabe: Je schlechter die Farbwiedergabe, desto energieeffizienter ist die LED.
Auf Topten.ch werden bis auf weiteres ausschliesslich warmweisse LED-Leuchten mit guter Farbwiedergabe zugelassen. Nur LED-Leuchten für den Arbeitsplatz sind bis 6500 Kelvin zugelassen (tageslichtweiss). Dies könnte als Widerspruch zur Förderung von effizienter Beleuchtung aufgefasst werden. Der Grund dafür ist, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten heute noch zu wenig bewusst sind, dass sie beim Kauf einer LED-Leuchte die Lichtfarbe beachten müssen. Um Enttäuschungen zu vermeiden und das Vertrauen in LED-Leuchten zu stärken, wird die Topten-Auszeichnung vorläufig auf warmweisse LED-Leuchten beschränkt. Dimmbare LeuchtenGlüh- und Halogenlampen sind immer dimmbar mit gewöhnlichen Haushalt-Dimmern (Phasenanschnittdimmer). Auch Sparlampen und LED-Lampen sind mit Phasenanschnittdimmern dimmbar, sofern sie speziell dafür gekennzeichnet sind. Leuchten mit Leuchtstofflampen und LED-Leuchten sind nur dimmbar, wenn das Betriebsgerät dafür ausgelegt ist. Oft ist eine andere Art Dimmer nötig, der Phasenabschnittdimmer. Es gilt immer die Empfehlungen des Herstellers oder Anbieters beachten. Im Lichtlabor S.A.L.T. wird die Dimmbarkeit je mit einem Phasenanschnitt- und einem Phasenabschnittdimmer getestet. In den Produktlisten auf www.topten.ch findet man diese Angabe in der Zeile Lichtregelung, zum Beispiel:
"Mehrstufig" steht für die Dimmbarkeit in Stufen gegenüber der kontinuierlichen Dimmung. Verschiedene Helligkeitsstufen lassen sich dann einstellen durch mehrmaliges Schalten kurz hintereinander. Vorschaltgeräte für LeuchtstofflampenLeuchtstofflampen mit Stecksockel werden mit einem externen Vorschaltgerät betrieben. Heute werden fast nur noch elektronische Vorschaltgeräte (EVG) verwendet. In älteren Leuchten können jedoch noch magnetische / konventionelle Vorschaltgeräte (KVG) vorkommen. EVG eliminieren alte Nachteile der Leuchtstofflampen: kein Flackern beim Einschalten, kein Flimmern im Betrieb, stufenlose Lichtregelung möglich (dimmen). Der Stromverbrauch ist mit EVG tiefer als mit KVG. Eine Leuchte mit EVG nimmt ungefähr die auf der Lampe deklarierte Leistung (in Watt) auf. Eine Leuchte mit KVG hingegen nimmt eine um ca. 5-10 Watt höhere Leistung auf. Entsorgung & RecyclingSeit 1. August 2005 gilt auch für Leuchten und Leuchtmittel eine kostenlose Rücknahmepflicht aller Verkaufsstellen. Zur Finanzierung des Recyclings wird seit diesem Datum beim Verkauf neuer Produkte eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) erhoben. Somit können und sollen alle alten Leuchten und Lampen nur noch via Verkaufsstellen entsorgt werden. Die Rücknahmepflicht umfasst Sparlampen, Leuchtstofflampen und LED-Lampen, sowie Speziallampen wie z.B. Quecksilberdampflampen oder Röhren aus Solarien. Die Recycling- und Rücknahmepflicht gilt jedoch nicht für die normalen Glühlampen und Halogenlampen. Diese können weiterhin über den Haushaltkehricht entsorgt werden.
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