Für EKZ Kunden lohnt sich die Anschaffung einer energieeffizienten Wohnleuchte vom 1.10.23 bis zum 31.12.2023 deshalb gleich doppelt: Neben dem tiefen Stromverbrauch winken attraktive Förderbeiträge!
Beim Kauf einer auf www.topten.ch/wohnleuchten aufgeführten Leuchte erhalten alle EKZ Privatkunden zwischen Oktober und Dezember 25% des Kaufpreises zurückerstattet (bis maximal 300 Franken pro Leuchte).
Alle Wohnleuchten auf topten.ch
- sind mit LED-Leuchtmittel ausgestattet,
- bieten genügend Licht (mind. 200 Lumen),
- haben eine schöne Farbwiedergabe (mind. 80 Ra)
- und sind energieeffizient (Leuchten-Lichtausbeute von mind. 80 Lumen/Watt und tiefe Standby-Leistungen).
Förderberechtigte und energieeffiziente Wohnleuchten
Eine Übersicht zu den förderberechtigten Wohnleuchten findet sich auf topten.ch/wohnleuchten. Die Produktliste kann bequem nach Leuchtentyp gefiltert oder nach gewünschten Eigenschaften wie z. B. Lichtstrom oder Energieverbrauch sortiert werden.
Förderbeitrag einlösen
- Die Aktion gilt für Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ).
- Sie kaufen zwischen 1. Oktober 2023 und 31. Dezember 2023 eine bis max. drei Topten Wohnleuchten.
- Bis spätestens zum 31. Januar 2024 beantragen Sie Ihren Förderbeitrag auf ekz.ch/foerderprogramm.
- Der Förderbeitrag beträgt 25% des Nettokaufpreises (bzw. maximal 300 Franken pro Wohnleuchte).
- Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und den Förderbeitrag innerhalb von vier Wochen auf Ihr Konto.
EKZ Versorgungsgebiet |
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen und das Reglement finden Sie auf ekz.ch/foerderprogramm. |