EKZ Förderprogramm für energieeffiziente Wohnleuchten

Für EKZ Kunden lohnt sich die Anschaffung einer energieeffizienten Wohnleuchte vom 1.10.23 bis zum 31.12.2023 deshalb gleich doppelt: Neben dem tiefen Stromverbrauch winken attraktive Förderbeiträge!

Beim Kauf einer auf www.topten.ch/wohnleuchten aufgeführten Leuchte erhalten alle EKZ Privatkunden zwischen Oktober und Dezember 25% des Kaufpreises zurückerstattet (bis maximal 300 Franken pro Leuchte).

Alle Wohnleuchten auf topten.ch

  • sind mit LED-Leuchtmittel ausgestattet,
  • bieten genügend Licht (mind. 200 Lumen),
  • haben eine schöne Farbwiedergabe (mind. 80 Ra)
  • und sind energieeffizient (Leuchten-Lichtausbeute von mind. 80 Lumen/Watt und tiefe Standby-Leistungen).

Förderberechtigte und energieeffiziente Wohnleuchten

Eine Übersicht zu den förderberechtigten Wohnleuchten findet sich auf topten.ch/wohnleuchten. Die Produktliste kann bequem nach Leuchtentyp gefiltert oder nach gewünschten Eigenschaften wie z. B. Lichtstrom oder Energieverbrauch sortiert werden.

Förderbeitrag einlösen

  • Die Aktion gilt für Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ).
  • Sie kaufen zwischen 1. Oktober 2023 und 31. Dezember 2023 eine bis max. drei Topten Wohnleuchten.
  • Bis spätestens zum 31. Januar 2024 beantragen Sie Ihren Förderbeitrag auf ekz.ch/foerderprogramm.
  • Der Förderbeitrag beträgt 25% des Nettokaufpreises (bzw. maximal 300 Franken pro Wohnleuchte).
  • Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und den Förderbeitrag innerhalb von vier Wochen auf Ihr Konto.
EKZ Versorgungsgebiet


Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen und das Reglement finden Sie auf ekz.ch/foerderprogramm.