Neue Energieetikette ab 1. März 2021
Der Bundesrat hat die Revision der Schweizerische Verordnung zur Energieeffizienz EnEV beschlossen. Im Wesentlichen werden dort die gleichen Anpassungen übernommen, welche auch von der EU beschlossen wurden. Dies beinhaltet einen überarbeiteten Look für die bekannte Energieetikette sowie eine Verschärfung der Anforderungen an Energieeffizienz.
Die Schweiz geht in einigen Punkten noch etwas weiter und ist noch etwas strenger als in der EU.
Die neuen Energieetiketten sind seit dem 1. März 2021 für folgende Produkte gültig:
- Fernseher (aktualisiert) und Monitore (neu)
- Geschirrspüler (aktualisiert)
- Kühl- und Gefrierschränke (inkl. Weinkühlschränke, Minibars) (aktualisiert)
- Waschmaschinen und Waschtrockner (nicht Tumbler) (aktualisiert)
- Verkaufskühlgeräte (Gewerbe) (neu)
- Beleuchtungsprodukte (Lampen aktualisiert, Leuchten neu, ab 1.September 2021)
Zu den wichtigsten Änderungen für die neue Energieetikette der sechs Produktkategorien gehören diese Punkte:
- Die Wiedereinführung der ursprünglichen A-G-Skala und die Beseitigung der verwirrenden A+, A++ und A+++ Energieklassen. D.h. die effizientesten Geräte am Markt erhalten die Klasse A.
- Ein A+++ Gerät kann seit Frühling 2021 die Energieklasse B, C oder weniger haben. Somit besteht ein Anreiz, dass die neuen Geräte auch danach noch effizienter werden.
- Durch die Reskalierung sind auch verschärfte Effizienzanforderungen in Kraft getreten. Bei den Beleuchtungsprodukten sind z. B. nochmals bis zu 70 % effizientere Produkte zu erwarten.
Produktkategorie | Mindestanforderung für den Schweizer Markt ab März, resp. September 2021 |
Kühl- und Gefriergeräte | mind. Klasse E (EU: mind. Klasse F) Ausnahme für Weinkühlschränke, Minibars, einarmige Kühlgeräte mit integriertem Gefrierfach: mind. Klasse F |
Waschmaschinen, Waschtrockner | alle Klassen zugelassen |
Geschirrspüler | alle Klassen zugelassen |
Fernseher und Monitore | alle Klassen zugelassen |
Beleuchtung (Lampen und Leuchten mit integrierten Lampen) | Standby nicht höher als 0.5 W alle Klassen zugelassen |
Getränkekühler, Glacé-Truhen, vertikale und kombinierte Kühl- und Gefrierschränke für Supermärkte | mind. Klasse F |
Horizontale Kühl- und Gefrierschränke für Supermärkte, gekühlte Verkaufsautomaten, Verkaufskühlmöbel für Schöpfeis und Containerregale | Geräte mit EEI (Effizienzindex) unter 100 erlaubt |
Das Aussehen der neuen Energieetikette am Beispiel für Waschmaschinen:
Ähnliche Massnahmen werden in den kommenden Jahren für weitere Produkte eingeführt. Für die anderen Produktkategorien bleiben vorerst noch die alten Energieetiketten bestehen.
Ausserdem wurden auch noch die sogenannten Ökodesign-Anforderungen für diese Produktkategorien verabschiedet. Das Spannende daran, sie enthalten weitere Anforderungen an die Ressourceneffizienz, z. B. Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zugang zu Reparatur-Anweisungen. Diese sind ebenfalls im März 2021 in Kraft getreten.
Das europäische Energielabel wurde vor über 20 Jahren erstmals eingeführt und gilt als eine der Erfolgsgeschichten Europas. Nach Schätzungen der Kommission wird die Gesamtenergieeinsparung dieser neuen Etiketten bis 2030 auf 38 TWh pro Jahr geschätzt, was dem jährlichen Stromverbrauch von Ungarn entspricht.
Zwei Energieetiketten zu meinem neu gekauften Haushaltsgerät?
Sie haben ein Produkt gekauft und finden dort nebst der bekannten Energieetikette die neue Version vor, welche eine andere Energieklasse und andere Energieverbrauchswerte aufweist? Das ist korrekt und kann während der Übergangsphase vorkommen. Bei der neuen Energieetikette wurden auch die Messmethoden verbessert.
Anpassungen der Topten-Auswahlkriterien basierend auf den neuen Richtlinien
Die Auswahlkriterien für die betroffenen Produktkategorien wurden mit der Einführung des neuen Labels von topten.ch angepasst. Details dazu finden Sie direkt bei den Produktkategorien in den Auswahlkriterien und Ratgebern.
Die wichtigsten Anpassungen sind in dieser Tabelle zusammengefasst:
Produktkategorie | Topten-Kriterien |
Kühlgeräte | A - D |
Gefriergeräte | A - D |
Geschirrspüler | A - B |
Waschmaschinen < 8kg |
A - D |
Waschmaschinen ≥ 8kg | A - B |
TVs | noch offen |
Monitore | noch offen |
Verordnungen
- Neue EU-Verordnung für Beleuchtungsprodukte
- Neue EU-Verordnung für Fernseher und Monitore
- Neue EU-Verordnung für Geschirrspüler
- Neue EU-Verordnung für Kühl- und Gefrierschränke
- Neue EU-Verordnung für Waschmaschinen und -trockner
- Neue EU-Verordnung für Verkaufskühlgeräte (Gewerbe)
- Schweizerische Verordnung zur Energieeffizienz EnEV
- Revision des EnEV, gültig ab 1. März, resp. 1. Sept. 2021
Weitere Informationen
- Übersicht zu allen Haushaltsgeräten und den gültigen Anforderungen, Vollzugshilfen, etc. des BFE
- Übersicht zu den Verkaufskühlgeräten mit den gültigen Anforderungen, Vollzugshilfen, etc. des BFE
- Pressemitteilung der EU Kommission zu den neuen Energielabels 2021
- Faktenblatt der EU Kommission zu den neuen Energielabels 2021
- Webseite des EU Projekts Label2020 zu den neuen Labels