- Durch nadja.gross
- Veröffentlicht vor 6 Monaten
Generell gilt: Für alles, was ausserhalb des Mietobjektes (konkret: ausserhalb des Balkongeländers oder der Fassade) montiert wird, benötigen Mietende die Einwilligung der Vermieterschaft. Dies, weil der Vermieter (und nicht der Mieter) bei einem allfälligen Schaden durch ein herabstürzendes Solarpanel haftbar gemacht werden könnte. Dies hat oft dazu geführt, dass Mietende keine Bewilligung erhalten haben und so nicht in den Nutzen von Balkonsolaranlagen hatten.
Vermieterinnen und Vermieter können die Bewilligung unter den Auflagen erteilen, dass die Panels fachgerecht montiert werden und dass die Mietenden die Haftung für allfällige Schäden übernehmen. Dazu wurde zusammen mit Casafair und dem Mieterverband eine Mustervereinbarung erstellt. Diese Mustervereinbarung ist hier zum Download bereitgestellt.
Vorgestellte Produkte
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AutoSolar Solaranlage 290W
- Leistung Panel(s) (W): 290
- Leistung Wechselrichter (W): 300
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Conrad Solaranlage 300W 02
- Leistung Panel(s) (W): 300
- Leistung Wechselrichter (W): 300
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Solarbalkon Solaranlage 310W
- Leistung Panel(s) (W): 310
- Energie (kWh/Jahr): 220-300
- Leistung Wechselrichter (W): 300
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Technaxx TX-212 325W
- Leistung Panel(s) (W): 325
- Leistung Wechselrichter (W): 300
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Solarion Solaranlage 330W
- Leistung Panel(s) (W): 330
- Leistung Wechselrichter (W): 300