Mustervereinbarung für Bewilligung von Balkonsolaranlagen

  • Durch nadja.gross
  • Veröffentlicht vor einem Monat

Generell gilt: Für alles, was ausserhalb des Mietobjektes (konkret: ausserhalb des Balkongeländers oder der Fassade) montiert wird, benötigen Mietende die Einwilligung der Vermieterschaft. Dies, weil der Vermieter (und nicht der Mieter) bei einem allfälligen Schaden durch ein herabstürzendes Solarpanel haftbar gemacht werden könnte. Dies hat oft dazu geführt, dass Mietende keine Bewilligung erhalten haben und so nicht in den Nutzen von Balkonsolaranlagen hatten.

Vermieterinnen und Vermieter können die Bewilligung unter den Auflagen erteilen, dass die Panels fachgerecht montiert werden und dass die Mietenden die Haftung für allfällige Schäden übernehmen. Dazu wurde zusammen mit Casafair und dem Mieterverband eine Mustervereinbarung erstellt. Diese Mustervereinbarung ist hier zum Download bereitgestellt.

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