Wie steht es um die Energieetikette für Staubsauger?

  • Durch giuse
  • Veröffentlicht vor 5 Jahren

Seit anfangs 2019 ist die Energieetikette für Staubsauger in der EU ungültig. Die Ökodesign-Anforderungen für Staubsauger bleiben aber weiterhin bestehen. Auch die Topten-Staubsaugerliste bleibt online und bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die Auswahl eines stromsparenden Staubsaugers.

Topten-Label für Staubsauger bleibt

Alle Staubsauger unter topten.ch/staubsauger haben eine maximale Leistung von 700 W und sind somit deutlich stromsparender als die Ökodesign-Anforderung von maximal 900 W. Das Bestgerät auf topten.ch liegt aktuell sogar bei 350 W. Eine tiefe Watt-Zahl hat wenig mit der tatsächlichen Reinigungsleistung zu tun. Für eine bessere Leistung ist vielmehr die Motorenart, die Konstruktion des Gebläses und die Düsen ausschlaggebend.

Es werden keine Robotersauger oder Akku-Staubsauger (Stiel- und Handstaubsauger) auf topten.ch gelistet, denn für diese Geräte gab und gibt es bis dato noch keine verbindlichen Regulationen. Ausserdem zeigen die Ergebnisse von Stiftung Warentest, dass diese Geräte weniger gut reinigen als Schlittenstaubsauger. Topten prüft die Situation laufend und wird verbesserte Geräte zu einem späteren Zeitpunkt ggf. aufnehmen.

Hintergrundinformationen zur rechtlichen Situation

Seit dem 18.1.2019 ist die Energieetikette für Staubsauger in der EU ungültig, weil die Europäische Verordnung 665/2013 vom Gericht der Europäischen Union annulliert wurde (siehe Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.3.2019).

Das Gerichtsurteil hat keine Auswirkungen auf die Ökodesign-Anforderungen für Staubsauger oder die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung für andere Produkte. Die Pflichten der Hersteller für die spezifischen Ökodesign-Anforderungen an Staubsauger sind immer noch gültig, insbesondere auch die Angaben zur Nennleistungsaufnahme (in Watt).

Für die Schweiz gilt die folgende Auslegung (siehe Webseite Bundesamt für Energie und energeiaplus.com):

Energieetikette

Die Vorschriften gemäss der Schweizer Energieeffizienzverordnung (EnEV), Anhang 1.8, Ziffer 4 sind nicht mehr rechtskräftig.

Lieferanten von Staubsaugern dürfen Staubsauger ohne Energieetikette in der Schweiz verkaufen. Bereits vorhandene Energieetiketten müssen in der Schweiz (Online, Offline) aber nicht entfernt werden.

Ökodesign-Anforderungen

Es bleiben auch die in der Schweiz geltenden Mindestanforderungen gemäss EnEV, Anhang 1.8, Ziffer 2 bezüglich des maximalen Energieverbrauchs, der Staubaufnahme und weiterer Eigenschaften von Staubsaugern weiterhin gültig.

Vorgestellte Produkte