Kältemittel im Wandel: Was Konsument:innen wissen sollten

Ab 2027 gelten strengere Regeln für Kältemittel: Die EU-F-Gas-Verordnung und die angepasste Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung schränken klimaschädliche fluorierte Treibhausgase weiter ein. Der Artikel erklärt die Vorgaben und zeigt, worauf Sie beim Gerätekauf achten sollten.

von Nicolas Brandenberger

Kältemittel im Wandel: Was Konsument:innen wissen sollten

Für Konsumentinnen und Konsumenten wirft die Gesetzesänderung in der EU und in der Schweiz dringende Fragen auf:

  • Welche Geräte sind von den Gesetzesänderungen betroffen?

  • Welche synthetischen Kältemittel dürfen in welchen Geräten nicht mehr in Verkehr gebracht werden?

  • Bei welchen Geräten sind bereits heute Alternativen am Markt?

Die Empfehlung lautet schon heute: Warten Sie nicht auf die gesetzlichen Verbote ab 2027. Wer bereits jetzt, wo immer technisch möglich, auf Geräte mit Kältemitteln mit tiefem GWP (wie Propan oder CO2) setzt, schützt nicht nur aktiv unser Klima, sondern investiert auch in eine zukunftssichere Technologie.

Orientierungshilfe für die Praxis

Jede Wärmepumpe, die eine Ölheizung ersetzt, reduziert den Verbrauch fossiler Energie und trägt zum Klimaschutz bei. Damit der ökologische Fussabdruck Ihres neuen Heizsystems möglichst gering bleibt, sollten beim Kauf jedoch nicht nur die Energieeffizienz berücksichtigt werden, sondern auch das verwendete Kältemittel. Ergreifen Sie die Initiative: Sprechen Sie das Thema Kältemittel direkt bei Fachbetrieben oder Herstellern an. Stellen Sie den Anbieterinnen und Anbietern gezielt diese drei Fragen:

  • Welches Kältemittel wird in diesem Gerät verwendet?

  • Welchen GWP-Wert hat das verwendete Kältemittel?

  • Welche Vorschriften und regelmässigen Kontrollpflichten kommen damit auf mich zu?

Bei vielen Geräten sind bereits alternative Kältemittel (GWP < 150) am Markt. Gerätespezifische Informationen finden Sie im unteren Teil dieses Artikels. Durch Ihr aktives Nachfragen fordern Sie eine transparente Beratung ein und stellen sicher, dass Ihr neues Gerät nicht nur hocheffizient, sondern auch maximal umweltschonend arbeitet.

Fachbegriffe

Als Kältemittel gelten Stoffe oder Zubereitungen, die in Geräten oder Anlagen (wie zum Beispiel Wärmepumpen, Wärmepumpenboiler oder Klimaanlagen) Wärme von einer tieferen auf eine höhere Temperatur transportieren. Sie zirkulieren im geschlossenen Kreislauf eines Geräts, in dem sie abwechselnd verdampfen und kondensieren. Sie sind essenziell für die Funktion der Wärmepumpe.

Das Treibhausgaspotenzial oder Treibhauspotenzial ist eine Masszahl, die angibt, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO2 zur Erderwärmung beiträgt. CO2 dient als Referenzwert mit einem Global Warming Potential (GWP) von 1. Je höher das GWP eines Stoffes ist, desto stärker wirkt er als Treibhausgas.

Die Begriffe Treibhausgaspotenzial, GWP sowie CO2-Äquivalent (oder auch englisch CO2 eq) bezeichnen somit dasselbe. Für die internationale Treibhausgas-Emissionsberichterstattung wurde festgelegt, GWP-Werte mit einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren zu verwenden (GWP100).

Nach Chemikalienrecht in der Schweiz (Art. 4 Bst. i, ChemG) bedeutet „Inverkehrbringen“, dass ein Produkt an andere weitergegeben, verkauft oder für berufliche / gewerbliche Zwecke eingeführt wird. Jedes Mal, wenn so etwas passiert, gilt es als neues Inverkehrbringen. Deshalb kann ein Produkt mehrmals zu verschiedenen Zeitpunkten in Verkehr gebracht werden. Dabei muss jedes Mal die Gesetzgebung eingehalten werden, die zu diesem Zeitpunkt gilt.

In der EU ist der Zeitpunkt der Inverkehrbringung, wenn ein Produkt ein europäisches Werk verlässt und in einem Produktlager in der EU eingelagert wird. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Besitzer des Warenlagers ist. Für Produkte, die ausserhalb der EU hergestellt werden, gilt der Tag, an dem die Produkte in der EU verzollt werden, als Tag des Inverkehrbringens.

Im Unterschied zu der Schweiz dürfen in der EU also bestehende Lagerbestände auch nach dem Verbot noch abverkauft werden.

Welche Kältemittel gibt es?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt Kältemittel in drei Kategorien ein. Je nach Kategorie gelten andere Regeln und Verbote:

  1. Ozonabbauende Kältemittel

    • Das Problem: Wenn diese Gase entweichen, zerstören sie die Ozonschicht, die uns vor gefährlicher UV-B-Strahlung schützt.

    • Die Regelung: Sie sind international (durch das Montrealer Protokoll) seit 1987 auf dem Rückzug. In der Schweiz sind der Verkauf und Import solcher Geräte bereits seit den frühen 2000er-Jahren komplett verboten. Man findet sie heute nur noch in sehr alten Anlagen.

  2. In der Luft stabile Kältemittel

    • Das Problem: Sie greifen zwar die Ozonschicht nicht an, haben aber ein hohes Treibhauspotenzial (GWP-Wert) und beschleunigen den Klimawandel.

    • Die Regelung: Weil sie so klimaschädlich sind, werden sie nun schrittweise verboten (in der EU über die F-Gas-Verordnung, in der Schweiz über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV).

    • Wichtig ab 2027: Ab Anfang 2027 tritt ein Verbot in Kraft, das zwar nicht die Gase an sich verbietet, aber das Inverkehrbringen spezifischer Geräte und Anlagen, die mit in der Luft stabilen Kältemitteln betrieben werden. Für die Industrie gibt es Übergangsfristen zur Anpassung.

  3. Nicht ozonabbauende und in der Luft nicht stabile Kältemittel

    Zu dieser Gruppe gehören auch die natürlichen Kältemittel. Diese Kältemittel schädigen die Ozonschicht nicht und weisen ein geringes Treibhauspotenzial auf. Entsprechend sind diese Kältemittel sowohl in der Schweiz als auch in der EU auch weiterhin uneingeschränkt erlaubt und unterliegen keiner Dichtigkeitskontrolle.

Kältemittelübersicht mit Tabelle

Untenstehend ist eine Tabelle mit den meistverwendeten Kältemitteln und ihrer Einordnung aufgeführt. Ozonabbauende Kältemittel sind schon länger verboten, weshalb diese nicht aufgeführt sind. Die Sicherheitsklasse zeigt, wie toxisch (A: Geringe Toxizität oder B: Höhere Toxizität) und wie brennbar (1: Keine Flammenausbreitung, 2L und 2: Geringe Brennbarkeit oder 3: Hohe Entflammbarkeit ) das Kältemittel ist.

Einstufung

Kältemittel

Treibhausgaspotenzial (GWP)

Sicherheitsgruppe

In der Luft stabile Kältemittel

R410A

2088

A1

R407C

1774

A1

R134a

1430

A1

R32

675 *

A2L

R513A

630

A1

R454C

146

A2L

Nicht ozonabbauende und in der Luft nicht stabile Kältemittel

R290 / Propan

3

A3

R600a / Isobutan

3

A3

R744 / (CO2)

1

A1

R717 / Ammoniak (NH3)

0

B2L

* Der üblicherweise verwendete GWP-Wert für R32 beträgt 675 (IPCC 2007). Im Bericht IPCC 2021 wurde der GWP-Wert auf 771 aktualisiert.

Warum synthetische Kältemittel jetzt gestoppt werden müssen

Laut der Treibhausgasbilanzierung der Schweiz verursachen synthetische Gase rund 3 % der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz, ein grosser Anteil davon geht auf das Konto entwichener Kältemittel.
Obwohl der Ausstoss von seinem Höchststand (1.6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) auf zuletzt rund 1.2 Millionen Tonnen gesunken ist, bleibt die Belastung hoch. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, schränkt die Schweiz die Verwendung der Kältemittel ab 2027 schrittweise ein. Das Ziel: Der schnelle und gezielte Umstieg auf umweltfreundliche, natürliche Kältemittel mit minimalem Treibhauspotenzial (GWP).

Effizienzverlust: Natürliche Kältemittel sind besser

Eine Verschlechterung der Effizienz ist durch einen Umstieg der Kältemittel nicht zu erwarten. Im Gegenteil, Propan ist thermodynamisch günstiger als die vorhergehenden Kältemittel, überträgt also die Wärme effizienter. Da Propan leicht entzündlich ist, müssen jedoch zusätzliche Sicherheitsvorgaben durch den Installateur eingehalten werden. Ersichtlich ist dies an der Spalte Sicherheitsgruppe in der Tabelle im Kapitel Kältemittelübersicht.

Topten-Geräte mit Kältemittel

Haben Sie bereits eine Anlage mit synthetischen Kältemitteln im Einsatz? Keine Sorge: Bestehende Geräte dürfen in der Regel ohne Fristen weiterbetrieben, repariert und auch nachgefüllt werden. Bei der Inverkehrbringung von Neugeräten gelten jedoch nachfolgende Regelungen.

Wärmepumpen

Für Wärmepumpen in der Schweiz gelten je nach Heizleistung unterschiedliche Regeln. Anlagen mit einer Heizleistung unter 12 kW dürfen ab 2027 nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 150 verwenden. Das entspricht ungefähr dem Bedarf eines grossen Einfamilienhauses. Bei Anlagen mit 250 kW Heizleistung oder mehr sind nur noch natürliche Kältemittel erlaubt. Das betrifft vor allem grosse Industrieanlagen. Für Anlagen im mittleren Leistungsbereich sind Kältemittel mit einem GWP von bis zu 750 erlaubt.

Wichtig ist aber: In der Schweiz gilt zurzeit eine unbefristete Ausnahmeregelung für in sich geschlossene, innenaufgestellte Wärmepumpen mit einer Heizleistung unter 750 kW. Diese Ausnahme betrifft viele Geräte ausserhalb der Industrieanwendungen. Für diese Geräte dürfen weiterhin Kältemittel mit einem GWP von bis zu 2100 eingesetzt werden. Damit wird die eigentliche Regelung in vielen Fällen stark abgeschwächt. Denn sowohl Wasser/Wasser-Wärmepumpen als auch Sole/Wasser-Wärmepumpen sind sowohl innenaufgestellt als auch in sich geschlossen. Einzig viele Modelle von Luft/Wasser-Wärmepumpen sind aussenaufgestellt, wobei es auch vereinzelt innenaufgestellte Modelle gibt. Die Dauer der Ausnahmeregelung ist zurzeit schwierig abzuschätzen. Frühestens wird die Regelung jedoch Ende 2027 mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten revidiert. Das bedeutet, eine neue Regelung ist frühestens Ende 2028 zu erwarten.

Die EU ist der Schweiz bezüglich der Vorschriften für Wärmepumpen voraus. Bei in sich geschlossenen Anlagen im Leistungsbereich zwischen 12 und 50 kW schreibt die EU ab 2027 einen GWP unter 150 vor. Die Schweiz erlaubt durch die Ausnahmeregelung in diesem Bereich hingegen weiterhin einen GWP von bis zu 2100. Die abweichende unbefristete Ausnahmeregelung der Schweiz lässt also in diesem Bereich weiterhin deutlich höhere GWP-Werte zu und schwächt damit die Wirkung der eigentlichen Vorgaben ab. Bereits heute gibt es ein breites Angebot an Wärmepumpen mit Propan als Kältemittel. Propan ist ein natürliches Kältemittel mit einem tiefen GWP. Topten empfiehlt deshalb, wenn möglich ein Modell mit Propan zu wählen.

Wärmepumpenboiler

Da Wärmepumpenboiler ebenfalls als in sich geschlossene und innenaufgestellte Wärmepumpen gelten, greift auch hier die Ausnahmeregelung, die im vorherigen Kapitel beschrieben ist. Dementsprechend ist die Inverkehrbringung von Wärmepumpenboilern mit einem GWP von 2100 bis mindestens Ende 2028 zugelassen. Zurzeit ist jedoch ein deutlicher Marktwandel in Richtung Propan als Kältemittel zu beobachten. Ab 2027 werden voraussichtlich genügend Modelle auf dem Markt sein, sodass auch bei Wärmepumpenboilern mit Propan eine breite Auswahl für Endkonsumentinnen besteht.

Klimageräte

Das gängige Kältemittel für Klimageräte ist R32. Eigentlich wäre die Inverkehrbringung von Klimageräten mit in der Luft stabilen Kältemitteln, unter anderem R32, ab 2027 in der Schweiz verboten. Das BAFU erlässt jedoch eine befristete Ausnahme für Split-Anlagen: Alle auf Topten gelisteten Klimageräte sind Split-Anlagen. Diese Ausnahme gilt bis zum 31. Dezember 2028. Dadurch nimmt das BAFU auf den Stand der Technik Rücksicht und orientiert sich auch an der EU. Denn diese erlässt das Verbot ab dem 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Klimaanlagen, wie sie in Wohngebäuden eingesetzt werden, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihr GWP unter 150 liegt. Praktisch entspricht dies dem Verbot von in der Luft stabilen Kältemitteln bei Klimaanlagen, da es zurzeit keine Geräte mit in der Luft stabilen Kältemitteln und einem GWP von kleiner als 150 am Markt gibt.

Bei den Verkäufern in der Schweiz zeichnet sich ein Umschwenken auf Propan ab. Einzelne Verkäufer bieten bereits heute Geräteserien mit Propan an. Da bei Klimageräten mit Propan jedoch höhere Sicherheitsanforderungen für Installateure gelten, weil Propan einer anderen Sicherheitsgruppe angehört und leicht entzündlich ist, werden viele Installateure voraussichtlich so lange wie möglich noch R32 verkaufen. Fragen Sie im Verkaufsgespräch aktiv nach natürlichen Kältemitteln.

Kühlgeräte

Kühl- und Gefriergeräte für den Haushaltsbereich, die in der Luft stabile Kältemittel verwenden, sind in der Schweiz seit 2005 verboten. Damit war die Schweiz der EU zehn Jahre voraus: Diese verbot 2015 den Einsatz von HFKW-Kältemitteln mit einem GWP von 150 oder mehr in privaten Kühlgeräten. Seit 2026 gilt in der EU ein verschärftes Verbot, wonach in Haushaltskühl- und -gefriergeräten keine fluorierten Kältemittel mehr eingesetzt werden dürfen. Bei Haushaltskühl- und Gefrierschränken wird oft das Kältemittel R600a (Isobutan) verwendet.

Im Gewerbebereich düfen Steckerferige Geräte seit 2025 in der EU keine Kältemittel mit einem GWP über 150 haben. In der Schweiz ist dies bereits seit 2019 der Fall. Grosse zentrale Kälteanlagen, zum Beispiel für Supermärkte, werden standardmässig mit R744 (CO2) betrieben oder vortlaufend umgerüstet. Deshalb sind sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich keine weiter einschränkende Vorgaben zu erwarten.

Tumbler

Die Inverkehrbringung von privaten und gewerblichen Wärmepumpentumblern mit in der Luft stabilen Kältemitteln wird ab 2027 sowohl in der Schweiz als auch in der EU verboten sein. Bei den Tumblern besteht keine Ausnahmeregelung. Im Verlauf des Jahres werden immer mehr Modelle mit Propan auf den Markt kommen.

Nicht auf Verbote warten: Klimafreundliche Kältemittel bevorzugen

Je nach Gerätetyp wurden unterschiedliche Regelungen definiert. Bei den meisten Geräten gibt es jedoch bereits heute Alternativen mit natürlichen Kältemitteln. Warten Sie nicht, bis der Gesetzgeber alle Verbote lückenlos vorschreibt. Natürliche Kältemittel wie Propan, Isobutan, CO₂ oder Ammoniak bieten langfristig Vorteile, da sie ein sehr geringes Treibhauspotenzial haben und nicht von den kommenden Einschränkungen für in der Luft stabile Kältemittel betroffen sind. Für Konsumentinnen lohnt es sich deshalb, beim Kauf aktiv nach dem eingesetzten Kältemittel, dessen GWP-Wert und möglichen Vorschriften zu fragen. So lassen sich nicht nur effiziente, sondern auch möglichst umweltschonende und zukunftsfähige Geräte auswählen. Topten empfiehlt, wo immer möglich Geräte mit natürlichen oder besonders klimafreundlichen Kältemitteln zu bevorzugen.

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